Steuerabzug nur noch zeitlich begrenzt möglich
Der Ersatz Ihrer bestehenden Wasserenthärtungsanlage ist aktuell besonders sinnvoll. Sie profitieren nicht nur von moderner Technik und mehr Komfort, sondern können sich auch einen wichtigen steuerlichen Vorteil sichern – bevor sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen ändern.
Damit der Ersatz steuerlich geltend gemacht werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Gleichzeitig empfehlen wir eine frühzeitige Planung, um Termin, Lieferung und Installation rechtzeitig abzuschliessen.
Voraussetzungen für den Steuerabzug:
- Rechnung vor Inkrafttreten der neuen Regelung
- Zahlung bzw. Auftrag korrekt dokumentiert
Wir unterstützen Sie gern bei der vollständigen und korrekten Dokumentation
Hinweis: Die steuerliche Abzugsfähigkeit hängt von Ihrer persönlichen Situation sowie den kantonalen Regelungen ab. Verbindliche Auskünfte erteilt Ihr Steueramt oder Steuerberater.